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Bundesgesundheitsminister legt Digitalisierungsstrategie vor: „Moderne Medizin braucht digitale Hilfe“

Bis Ende 2025 sollen 80 Prozent der Nutzer einer elektronischen Patientenakte, die in medikamentöser Behandlung sind, über eine digitale Medikationsübersicht verfügen. Bis Ende 2026 sollen 300 Forschungsvorhaben mit Gesundheitsdaten durch das Forschungsdatenzentrum Gesundheit realisiert werden.

Das sind konkrete Ziele einer Digitalisierungsstrategie für Gesundheit und Pflege, die Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach vorgelegt hat. Die Strategie hat das Bundesgesundheitsministerium über mehrere Monate gemeinsam mit Patientenvertretern und Akteuren des Gesundheitswesens entwickelt. Sie soll Orientierung dafür bieten, wie sich Versorgungsprozesse, Datennutzung und Technologien bis Ende des Jahrzehnts weiterentwickeln müssen, um Gesundheitsversorgung zu verbessern. Zwei konkrete Gesetzesvorhaben folgen dieser Idee: Das Digitalgesetz, das den Behandlungsalltag mit digitalen Lösungen verbessert. Und das Gesundheitsdatennutzungsgesetz, mit dem Gesundheitsdaten für die Forschung erschlossen werden.

BVMed unterstützt Digitalstrategie: „Besseren Datenzugang für forschende Unternehmen nun rasch umsetzen“

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) begrüßt, dass die vom Bundesgesundheitsminister vorgestellte Digitalstrategie sowie die Hinweise auf das angekündigte Gesundheitsdatennutzungsgesetz gute Ansätze für Forschung und Entwicklung von Medizintechnologien bieten.

Positiv bewertet der Medizintechnik-Verband insbesondere den verbesserten Zugang zu Versorgungsdaten für forschende Unternehmen sowie eine einheitliche Auslegung des nationalen und europäischen Datenschutzrechts. „Gut ist auch, dass mit der Ausweitung der digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) auf Medizinprodukte der Klasse IIb eine alte Forderung des BVMed umgesetzt werden soll“, so Geschäftsführer Marc-Pierre Möll.

Die Maßnahmen müssten nun rasch umgesetzt werden, um Impulse für eine neue Innovationsdynamik zu geben, fordert der Verband. Gleiches gelte für das gesetzliche Implantateregister, dass auch für Hüft- und Kniegelenkersatz schnellstmöglich unter Berücksichtigung der Vorarbeiten des Endoprothesenregisters umgesetzt werden muss. Zudem vermisst der Verband einen strukturierten Prozess zur adäquaten Einbindung der Hilfsmittel-Leistungserbringer und Homecare-Versorger in die digitale Infrastruktur.